Klasse A

Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre)
• Motorräder mit und ohne Beiwagen
– bis 125 cm³ Hubraum
– 11 kW Motorleistung
– 0,1 kW/kg Eigenmasse
• Dreirädrige KFZ bis max.15kW Motorleistung

Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre)
• Motorräder mit oder ohne Beiwagen
– bis 35 kW Motorleistung
– nicht mehr als 0,2 kW/kg Eigenmasse
– ungedrosseltes Modell max. doppelte Leistung

Klasse A (Mindestalter 24 Jahre) – uneingeschränkte Klasse
• Motorräder mit und ohne Beiwagen ohne Limit
• Dreirädrige KFZ über 15kW Motorleistung
Ausbildungsbeginn jeweils frühestens sechs Monate vor dem Geburtstag

Ersterteilung – ohne vorhandene Lenkberechtigung der Klasse A
Änderung ab 16. März 2015

1. Ausbildungsphase
6 UE Theorie Klasse A (ohne B-Führerschein zusätzlich 20 UE Basismodul)
14 UE Fahrstunden (ab einem Alter von 39 Jahren 16 UE Fahrstunden)
Theorieprüfung und Praxisprüfung

Für die Praxisschulung brauchst du mindestens 14 Fahrstunden (ab 39 Jahren 16 Fahrstunden), beginnend auf dem Übungsplatz.
Falls notwendig, stellen wir dir für die Fahrstunden natürlich Motorradregenbekleidung, Sturzhelm und Handschuhe gratis zur Verfügung.

Nach der bestandenen praktischen Prüfung hast du die erste Ausbildungsphase abgeschlossen und  erhältst deinen vorläufigen Führerschein.
Dieser gilt nur innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Der Scheckkartenführerschein wird dir nach Einzahlung der Gebühren per Post zugestellt.

Besitzer der Klasse B haben die Möglichkeit, ihren alten Führerschein dem Prüfer abzugeben und bekommen den neuen per Post zugestellt. Behält man den alten Führerschein, weil man z.B.: in den nächsten Tagen ins Ausland fährt, muss man persönlich den Führerschein am Verkehrsamt austauschen.

Bei der Ersterteilung von A1, A2 oder A besteht eine Probezeit von 2 Jahren (bei A1 bis zum 20. Geburtstag).
Bei schweren Verstößen wird eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert.

2. Ausbildungsphase
Frühestens 2, spätestens 12 Monate nach Erhalt des Führerscheines musst du ein Fahrsicherheitstraining (6 Stunden) inklusive eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs (2 Stunden)
und eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule (2 Stunden) mindestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining absolvieren.

Erweiterung einer Motorradklasse:
Besitz von A1 => Umstieg auf A2
• zwei Jahre Fahrpraxis
• absolvierter Mehrphasenausbildung
• praktische Prüfung ODER sieben UE Fahrtraining

Besitz von A2 => Umstieg auf A 
• zwei Jahren Fahrpraxis
• absolvierter Mehrphasenausbildung
• praktische Prüfung ODER sieben UE Fahrtraining

Besitz von A1 => Umstieg auf A 
• vier Jahre Fahrpraxis
• absolvierter Mehrphasenausbildung
• Mindestalter 24 Jahre
• praktische Prüfung (nur diese Möglichkeit!)

Besitz von B mit Code 111 => A1 
• 2 Jahre Code 111
• Komplettausbildung (6 Fahrstunden werden angerechnet)
Umstieg auf A2 oder A nur mit Komplettausbildung möglich