Klasse B L17

Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B (L17) 

Seit 1. März 1999 ist es möglich, die Führerscheinausbildung der Klasse B bereits mit 15,5 Jahren zu beginnen. Die Führerscheinprüfung kann somit ab dem vollendeten 17. Lebensjahr absolviert werden. Die L17 Ausbildung ist eine Kombination von Fahrschul-Ausbildung in Theorie und Praxis sowie ergänzendem privaten praktischen Training mit einem Begleiter. Voraussetzungen, die du, dein Begleiter und euer Fahrzeug erfüllen müssen.

Bewerber:

  • Vollendetes 15,5. Lebensjahr
  • Verkehrszuverlässigkeit (überprüft die Behörde)
  • Geistige und körperliche Reife
  • Mindestens ein, maximal zwei Begleiter
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliche Untersuchung)

Begleiter:

  • Besonderes Näheverhältnis zum Bewerber, wenn nicht braucht er eine Zustimmung des Erziehungsberechtigten
  • Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B seit mindestens 7 Jahren
  • Fahrpraxis innerhalb der letzten 3 Jahre ohne schwere Verstöße gegen die StVO, das KFG oder das FSG.

Fahrzeug:

  • Zündschloss rechts von der Lenksäule
  • Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift „L17“ und der schwarzen Aufschrift „Ausbildungsfahrt“ gekennzeichnet sein.

Überblick über den Ausbildungsverlauf

Die Führerscheinausbildung der Klasse B „L17“ unterliegt seit 1. Jänner 2003 der Mehrphasenausbildung

1. Ausbildungsphase und Prüfung

  • Anmeldung in der Fahrschule
  • Antrag auf „Bewilligung von Ausbildungsfahrten und Erteilung einer vorgezogenen Lenkerberechtigung für die Klasse B gem. §19 FSG“
  • Grundausbildung in der Fahrschule
    Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann ab einem Alter von 15,5 Jahren beginnen.
  • Für die theoretische Ausbildung muss mindestens ein Grundkurs von 26 Unterrichtseinheiten besucht werden.
    Für die Praxisschulung brauchst du mindestens 12 Fahrlektionen mit einem Fahrlehrer unseres Teams.
    Danach wird dir die erste Bestätigung durch die Fahrschule ausgestellt, die der Bundesverwaltungsbehörde übermittelt werden muss.
  • Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson (mind. 1000 km) und Führung eines Fahrtenprotokolls (» Download als PDF
    oder » Download als Excel-Tabelle)
  • Nach den ersten 1000 km findet die erste begleitende Schulung in der Fahrschule statt. Diese besteht aus einem praktischen Teil und einem persönlichen Gespräch. Du bekommst die zweite Bestätigung der Fahrschule.
  • Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson (mind. 1000 km) und Führung eines Fahrtenprotokolls
  • Nach den zweiten 1000 km findet die zweite begleitende Schulung in der Fahrschule statt.
    Du bekommst die dritte Bestätigung der Fahrschule.
  • Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson (mind. 1000 km) und Führung eines Fahrtenprotokolls
  • Nach 3000 gefahrenen Kilometern muss eine Perfektionsschulung im Ausmaß von mindestens 4 Fahrstunden absolviert werden.
    Die Fahrschule stellt dir die vierte Bestätigung aus.
  • Theoretische und praktische Fahrprüfung:
    Du darfst erst zur theoretischen Prüfung antreten, wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, mind. 3000 km Ausbildungsfahrt nachweisen kannst und die von der Fahrschule erforderlichen Bestätigungen erhalten hast.
    Nach der bestandenen praktischen Prüfung hast du die erste Ausbildungsphase abgeschlossen und erhältst deinen vorläufigen Führerschein. Dieser gilt nur innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Der Scheckkartenführerschein wird dir nach Einzahlung der Gebühren per Post zugesandt.

Es besteht eine Probezeit bis zu vollendeten 20. Lebensjahr. Bei schweren Verstößen wird eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert.

2. Ausbildungsphase
  • Eintägiges Fahrsicherheitstraining (6 Stunden) inklusive eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs (2 Stunden)
    – frühestens 3, spätestens 9 Monate nach Erhalt der Lenkberechtigung
  • Eine weitere Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte; Schwerpunkt: ökonomische Fahrweise)
    – frühestens nach 6, spätestens nach 12 Monaten
Weitere Informationen:

Wir bieten auch eine Führerscheinausbildung auf Automatikfahrzeugen an. Allerdings bleibt der Führerschein dann auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Achtung bei Fahrten ins Ausland: Mit diesem Führerschein darfst du bist zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien und Dänemark fahren.