Umfang der Lenkberechtigung Klasse B
- PKWs, Kleintransporter und Kleinbusse bis 3.500 kg hzGG und maximal 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrer
- Traktoren bis 3.500kg
- Quads, Trikes, Mopeds und Microcars
- leichter Anhänger
- schwerer Anhänger
- mit dem Zusatzcode 96: schwere Anhänger wenn die Summe der hzGG von Zugfahrzeug und Anhänger über 3500 kg aber nicht über 4250 kg liegt
- mit dem Zusatzcode 111: Motorräder bis 125 ccm
- Ausbildungsbeginn mit 17 ½
Ausbildung in der Fahrschule
1. Ausbildungsphase und Prüfung
Für die theoretische Ausbildung muss ein allgemeiner Kurs von 20 Unterrichtseinheiten und ein klassenspezifischer Kurs von 12 UE besucht werden.
Für die Praxisschulung brauchst du mindestens 6 Fahrstunden Vor- und Grundschulung, mindestens 6 Stunden Hauptschulung und mindestens 6 Fahrstunden Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung (je á 50 min) mit einem Fahrlehrer unseres Teams.
Außerdem muss ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (min. 6 Stunden) erbracht werden. Diesen Erste-Hilfe-Kurs machst du am Besten beim Samariter Bund, Grünes Kreuz oder Rotes Kreuz.
Prüfungsablauf:
Nach absolviertem Theoriekurs kannst du gleich zur Theorieprüfung antreten.
Die Praxisprüfung kann frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser nach 14 Tagen wiederholt werden.
Nach der bestandenen praktischen Prüfung hast du die erste Ausbildungsphase abgeschlossen und erhältst deinen vorläufigen Führerschein. Dieser gilt nur innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Der Scheckkartenführerschein wird dir nach Einzahlung der Gebühren per Post zugesandt.
Es besteht eine Probezeit von 2 Jahren (bei L 17 3 Jahre). Bei schweren Verstößen wird eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet und die Probezeit um ein Jahr verlängert.
2. Ausbildungsphase:
1. Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte)
» frühestens 2, spätestens 4 Monate nach Erhalt des Führerscheines (entfällt bei L 17)
2. Eintägiges Fahrsicherheitstraining (6 Stunden) inklusive eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs (2 Stunden)
» frühestens 3, spätestens 9 Monate nach Erhalt der Lenkberechtigung
3. Eine weitere Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte; Schwerpunkt: (ökonomische Fahrweise)
» frühestens nach 6, spätestens nach 12 Monaten
Weitere Informationen:
Wir bieten auch eine Führerscheinausbildung auf Automatikfahrzeugen an. Allerdings bleibt der Führerschein dann auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Du kannst aber mit einer praktischen Prüfung jederzeit auf ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe erweitern.