Die Lenkberechtigung der Klasse C gilt für:
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
- Sonderkraftfahrzeuge
- Fahrzeuge der Klasse D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
Unterklasse C1: Kraftwagen der Klasse C mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg
Mindestalter C1: vollendetes 18. Lebensjahr (Berufskraftfahrer ausgenommen) C: vollendetes 21. Lebensjahr
Wenn Sie mit 18 Jahren die Lenkberechtigung C beantragen, kann die Prüfung gleich auf dem LKW der Klasse C abgehalten werden. Der Führerschein selbst ist aber bis 21 Jahre auf die Unterklasse C1 beschränkt. Wenn man das 18. Lebensjahr vollendet und den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ erfolgreich abgeschlossen hat, gilt die uneingeschränkte Lenkberechtigung Klasse C.
Voraussetzungen:
Eine Lenkberechtigung für die Klasse C darf nur erteilt werden, wenn man im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist. Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klasse B und die Klasse C beantragt, muss der Antragsteller die theoretische und praktische Prüfung für die Klasse B bestanden haben, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C zugelassen zu werden.
Ausbildung:
Die LKW-Ausbildung unterliegt keiner Mehrphasenausbildung. Für die theoretische Ausbildung muss ein allgemeiner Kurs von 10 Unterrichtseinheiten besucht werden. Für die praktische Ausbildung braucht man mindestens 18 Fahrstunden bei B + C oder mindestens 8 Fahrstunden bei C.
Prüfungsablauf:
Nach absolviertem Kurs kann man zur theoretischen Prüfung antreten. Die Theorieprüfung findet am Computer direkt in unserer Fahrschule statt; die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten.
Du kannst dir im Büro der Fahrschule die Übungs-CD kaufen. Auf dieser CD sind alle amtlichen Fragen und Antworten gespeichert.
So kannst du dich bequem zu Hause auf die Prüfung vorbereiten. Bei Fragen steht dir unser Team jederzeit zu Verfügung.
Zur Praxisprüfung kann erst nach der bestandenen praktischen Prüfung der Führerscheinklasse B bzw. bei Besitz der Klasse B angetreten werden.
Nach der bestandenen Prüfung ist die Ausbildung abgeschlossen und man erhält den vorläufigen Führerschein. Besitzer der Klasse B haben die Möglichkeit, ihren alten Führerschein dem Prüfer abzugeben und bekommen den neuen per Post zugestellt. Behält man den alten Führerschein, weil man z.B.: in den nächsten Tagen ins Ausland fährt, muss man persönlich den Führerschein am Verkehrsamt austauschen.
Um den Beruf des Kraftfahrers gewerblich ausüben zu können, muss man noch zusätzliche theoretische und praktische Schulungen und Prüfungen absolvieren. Dies wird als Code 95 im Führerschein eingetragen.
Befristung der Klasse C1 und C:
Die Lenkberechtigung für die Klasse C darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Weitere Informationen:
Fahrzeuge der Klasse C, deren höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5 t beträgt, dürfen nur von einem Lenker in Betrieb genommen und gelenkt werden, bei dem der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.